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AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von HINC-LANDTECHNIK Stand Jan. 2022
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HINC-LANDTECHNIK (“HINC-LANDTECHNIK-AGB”) finden Anwendung auf jedes Vertragsverhältnis, einschließlich Bestellungen und Lieferverhältnissen von Produkten der HINC-LANDTECHNIK (“HINC-LANDTECHNIK”) an Dritte (“BESTELLER”), es sei denn der BESTELLER widerspricht dem ausdrücklich und vor Abschluss des Vertrages. Die jeweilige Produktbeschreibung des Produktes der HINC-LANDTECHNIK sowie insbesondere die Bedienungs-, Wartungs- und Pflegehinweise sind integraler Bestandteil des Vertrages.
2. Eigenschaften, Nutzung- und Gebrauchsumfang der Waren
Sämtliche Produkte von HINC-LANDTECHNIK sind in ihren Eigenschaften auf die Nutzung ausschließlich im Freizeitbereich und Kleingewerbe ausgelegt und nicht für professionelle Nutzungen geeignet. Die auf der Homepage von HINC-LANDTECHNIK in der jeweiligen Produktbeschreibung genannten Betriebsstunden sind jeweils als Maximalangaben zu verstehen und definieren den jährlich maximal zu absolvierenden Leistungsumfang des jeweiligen Gerätes. Sämtliche Produkte von HINC-LANDTECHNIK werden hinsichtlich ihrer jeweiligen technischen Funktionalität optimiert. Die Eigenschaften der Produkte umfassen deshalb auch geringe optische und die Funktionalität nicht einschränkende Fehler, ohne dass an BESTELLER aus den rein optischen Einschränkungen Rechte erwachsen. Davon betroffen sind neben transportbedingten Beschädigungen insbesondere auch geringfügige Lackfehler im Sichtbereich, und vor allem auch solche Lackfehler, welche den bei gewöhnlichem Gebrauch des Produktes ohnehin zu erwarten Lackabrieb nicht erheblich übersteigen.
3. Eingangskontrolle der Waren, Pflichtverletzung bei verspäteter Meldung
Der BESTELLER hat Lieferungen von HINC-LANDTECHNIK unverzüglich, spätestens aber binnen drei Werktagen ab Lieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Beschädigungen hin zu prüfen und eventuelle Beanstandungen binnen gleicher Frist an HINC-LANDTECHNIK schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Verspätete Anzeige gelten gegenüber HINC-LANDTECHNIK als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch BESTELLER.
4. Wartung und Pflege der Waren
Der BESTELLER hat sämtliche Bedienungs-, Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise von HINC-LANDTECHNIK genauestens zu beachten. Diese Hinweise findet der BESTELLER sowohl auf der Homepage von HINC-LANDTECHNIK unter www.HINC-LANDTECHNIK.de und dort im Bereich der jeweiligen Produktbeschreibung sowie in den jeweiligen Bedienungshandbüchern welche mit den Waren ausgeliefert werden. Der BESTELLER ist verpflichtet den ordnungsgemäßen Gebrauch sowie die Wartung und Pflege der Waren durch geeignete Fachbetriebe in einer schriftlichen Dokumentation nachzuweisen. Ein Muster der geeigneten Dokumentationsweise findet sich in jedem Bedienungshandbuch, welches mit den Waren ausgeliefert wird. Die Muster können außerdem jederzeit und kostenfrei bei HINC-LANDTECHNIK angefordert werden.
5. Zulassungsfähigkeit der Kaufgegenstände / der Waren
Sämtliche von HINC-LANDTECHNIK gelieferten Waren sind ausschließlich für die Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland spezifiziert. Für die Einhaltung von Zulassungsnormen anderer Staaten gewährt HINC-LANDTECHNIK nicht.
6. Zustandekommen des Vertrages
Verträge kommen regelmäßig durch Bestellung des BESTELLERS über den Kauf von Produkten der HINC-LANDTECHNIK zustande. Die Bestellungen erfolgen in der Regel über die Homepage der HINC-LANDTECHNIK, durch telefonische Bestellung bei HINC-LANDTECHNIK oder durch anderweitige Bestellung in Schrift- oder Textform, z.B. durch E-Mail Bestellung. Dabei werden für HINC-LANDTECHNIK die Bestellungen erst mit Versand einer Auftragsbestätigung oder Bestellbestätigung an den BESTELLER verbindlich.
7. Zahlungen und Fälligkeit
Zahlungen gegenüber HINC-LANDTECHNIK für den Kauf von Produkten von HINC-LANDTECHNIK sind vom BESTELLER im Voraus zu leisten. Skontoeinbehalte werden nicht gewährt. Soweit der BESTELLER als Unternehmer handelt sind alle ausgewiesenen Preise Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich eventueller Versand- und Lieferkosten. Sofern im Einzelfall keine anderweitige Fälligkeit vereinbart ist, sind sämtliche Zahlungen gegenüber HINC-LANDTECHNIK binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfüllen. Maßgeblich für die rechtzeitige Erfüllung ist der Zahlungseingang bei HINC-LANDTECHNIK.
8. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
Ungeachtet des Übergabezeitpunktes steht die Ware in jedem Fall bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den BESTELLER im alleinigen Eigentum der HINC-LANDTECHNIK. Verarbeitet der BESTELLER die im Eigentum von HINC-LANDTECHNIK stehende Ware vor Eigentumsübergang, so geht bis zur vollständigen Bezahlung durch den BESTELLER, das Produkt der Verarbeitung ebenfalls in das Eigentum der HINC-LANDTECHNIK über.
9. Aufrechnung
Gegenüber Forderungen der HINC-LANDTECHNIK kann der BESTELLER seinerseits nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Bestellung über Produkte von HINC-LANDTECHNIK ist der Sitz der HINC-LANDTECHNIK.
11. Lieferort
Warenlieferungen aus Produkten der HINC-LANDTECHNIK erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands. Sofern auf Wunsch des BESTELLERS die Produkte der TRETEC aus Deutschland ausgeführt werden sollen (einschließlich EU-Ausland), so ist der BESTELLER selbst für die Abholung der Produkte am Sitz von HINC-LANDTECHNIK und ordnungsgemäße Ausführung der Produkte ins Ausland verantwortlich.
12. Lieferzeit und Verzug durch HINC-LANDTECHNIK
HINC-LANDTECHNIK bezieht seine Produkte zumeist aus dem internationalen Ausland. Deshalb sind in der Regel lange Lieferzeiten zu erwarten. Die Lieferung an den BESTELLER erfolgt in der Regel binnen 3 Monaten ab Beginn der Lieferfrist. In Einzelfällen kann die Lieferung später erfolgen. Sofern der BESTELLER Verbraucher ist verpflichtet sich HINC-LANDTECHNIK zur Lieferung spätestens binnen 4 Monaten ab Beginn der Lieferfrist. Mit Vertreichen dieser Frist befindet sich HINC-LANDTECHNIK gegenüber dem Verbraucher im Lieferverzug. Die Lieferfrist beginnt in jedem Fall erst mit dem Eingang der vollständigen und unbedingten Bezahlung des BESTELLERS bei HINC-LANDTECHNIK.
13. Verzugsfolgen zulasten HINC-LANDTECHNIK
Befindet sich HINC-LANDTECHNIK im Lieferverzug und ist der BESTELLER ein Unternehmer, so kann der BESTELLER nur entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern.
14. Verzugsfolgen zulasten BESTELLER
Bezahlt der BESTELLER nicht fristgerecht, so kommt er 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Zahlungsverzug. Während des Zahlungsverzuges des BESTELLERS kann HINC-LANDTECHNIK jederzeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Zusätzlich schuldet der BESTELLER an HINC-LANDTECHNIK die Bezahlung der Einlagerungskosten der bestellten Ware. Sofern der BESTELLER ein Unternehmer ist, wird der Ersatz der Lagerkosten pauschal mit 1% (eins von hundert) des Nettokaufpreises je Verzugstag berechnet, im Höchstfall aber insgesamt 20% (zwanzig von hundert) je Kalenderjahr. HINC-LANDTECHNIK ist zusätzlich berechtigt den gesamten darüber hinaus entstandenen Schaden als Ersatz geltend zu machen. Als Schaden kann pauschal und je nach Höhe des zu erwartenden Schadens der Kaufpreis teilweise oder bis zu seiner Gesamthöhe einbehalten werden, wenn nicht der BESTELLER den Nachweis eines geringeren Schadens erbringt.
15. Zurückbehaltungsrecht
Zurückbehaltungsrechte gegenüber der HINC-LANDTECHNIK kann der BESTELLER ausschließlich geltend machen, wenn die Zurückbehaltungsrechte und Gegenansprüche dem gleichen Rechtsverhältnis entstammen.
16. Sachmängelhaftung / Gewährleistung
16.1      Fristen Sachmängelhaftung allgemein
HINC-LANDTECHNIK gewährt für die Mangelfreiheit von Neuwaren höchstens für eine Dauer von 24 Monaten, für gebrauchte Waren höchstens für die Dauer von 12 Monaten. Eine Garantieübernahme ist damit in keinem Fall verbunden. Fristbeginn ist mit der Übergabe der Waren oder sonstigem Übergang der Leistungsgefahr auf den BESTELLER. Im Fall der Nachbesserung sind vom BESTELLER an HINC-LANDTECHNIK wenigstens 3 Nachbesserungsversuche zu gestatten, bevor vom BESTELLER weiterreichende Rechte geltend gemacht werden können. Macht der BESTELLER Gewährleistungsrechte gegenüber HINC-LANDTECHNIK geltend, so ist der BESTELLER zwecks Nachweises des Mangels auch zur Aufbewahrung und zur Herausgabe sämtlicher mit dem Mangel im Zusammenhang stehenden Altteile an HINC-LANDTECHNIK verpflichtet, einschließlich der im Schadenszeitpunkt im Betrieb befindlichen Betriebsmittel für die Waren.
16.2   Sachmängelhaftung gegenüber Unternehmern
Nachfolgende, vorrangige Einschränkungen der Sachmängelhaftungsrechte des BESTELLERS gelten nur sofern dieser bei Vertragsschluss als Unternehmer handelt: HINC-LANDTECHNIK gewährt für die Mangelfreiheit von Neuwaren höchstens für eine Dauer von 12 Monaten und für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung ausgeschlossen. HINC-LANDTECHNIK behält sich im Fall einer Nacherfüllung die Auswahl zwischen Reparatur und Nachlieferung vor. Des Weiteren gewährt der BESTELLER nach seiner Wahl an HINC-LANDTECHNIK die Möglichkeit Reparaturen am Standort der Waren vorzunehmen oder trägt andernfalls die notwendigen Transportaufwendungen und das Transportrisiko selbst. BESTELLER trägt die notwendigen Transportaufwendungen und das Transportrisiko auch dann selbst, wenn und soweit die tatsächlichen Transportaufwendungen jene Aufwendungen überschreiten, welche für einen Transport im Umkreis von bis zu 50 km um den Erfüllungsort herum anfallen würden. Eine Ersatzvornahme ist allein mit ausdrücklicher und vorheriger Zustimmung von HINC-LANDTECHNIK zulässig. Soweit als Mangelursache falsche Bedienung oder mangelnde Wartung & Pflege in Betracht kommt so wird vermutet dass
der Mangel dadurch vom BESTELLER verursacht wurde und im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht vorhanden war, wobei dem BESTELLER der Nachweis der anderweitigen Ursächlichkeit unbenommen bleibt.
17. Haftung HINC-LANDTECHNIK
Nachstehende Haftungsbeschränkungen zugunsten von HINC-LANDTECHNIK finden nur Anwendung, sofern der BESTELLER als Unternehmer handelt. Haftungsbeschränkungen gelten generell nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie solche Schäden bei denen das Leben, der Körper oder die Gesundheit von Personen geschädigt wurden. Über die Gewährleistungsumfänge hinaus haftet HINC-LANDTECHNIK der Höhe nach nur für den vorhersehbaren Schaden und bis höchstens zur Hälfte des jeweiligen Wertes der Bestellung. Die Haftung für Verzögerungsschäden ist generell ausgeschlossen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Verzögerung, Minderung, etc..
18. Verjährung
Soweit der BESTELLER als Unternehmer handelt und soweit die HINC-LANDTECHNIK-AGB im Einzelfall nichts abweichendes bestimmen so verjähren alle Ansprüche gegen HINC-LANDTECHNIK binnen 12 Monaten ab ihrer Entstehung.
19. Widerrufsrecht Verbraucher
Sofern der BESTELLER als Verbraucher handelt, so hat er ein Widerrufsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang (BESTELLER wird dabei nachfolgend direkt angesprochen):
19.1      Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
HINC-LANDTECHNIK – Widerruf – XXX-Weg-11111 Halle (Saale)
19.2      Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass HINC-LANDTECHNIK vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Der Nutzungsersatz bemisst sich in der Regel nach dem Zeitraum Ihrer Nutzung und den geleisteten Betriebsstunden der Ware. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
19.3      Besondere Hinweise
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für diejenigen Waren einer Bestellung, welche auf Wunsch des BESTELLERS individuell angefertigt oder individuell angepasst wurden. Sofern nicht die gesamte Bestellung aus individuell angefertigten Waren besteht, so bleibt das Widerrufsrecht für alle nicht individuellen Waren der Bestellung bestehen.
19.4      Rückversand, Kosten und Fristen
Im Fall Ihres Widerrufes sind Sie als BESTELLER zur Tragung der Rücksendungskosten verpflichtet sofern der Warenwert Ihrer Bestellung 40 EUR übersteigt. Um Ihrem Widerruf unmissverständlichen Erklärungscharakter zu geben, fügen Sie bitte den Ort und das Datum Ihrer Erklärung bei und unterschreiben diese Widerrufserklärung. Im Fall Ihres Widerrufes sind Sie als BESTELLER verpflichtet, die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Widerruf an HINC-LANDTECHNIK zurück zu gewähren. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Im Fall nicht rechtzeitiger Rückgewähr der Leistungen behält sich HINC-LANDTECHNIK die Forderung von Schadenersatz aufgrund des Wertverlustes durch Zeitverlauf. Hierbei legt HINC-LANDTECHNIK einen Verlust von 0,1% des Kaufpreises je Kalendertag zugrunde, wobei dem BESTELLER der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht. Der Wertverlust ist in jedem Fall begrenzt auf die Höhe des Kaufpreises.
20. Datenschutzerklärung
HINC-LANDTECHNIK erhebt und verwendet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden werden Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unterrichtet. Die vollumfängliche Datenschutzerklärung ist unter www.HINC-LANDTECHNIK.de/datenschutz jederzeit abrufbar.                                                                                                                                  Vorab weist HINC-LANDTECHNIK darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
20.1      Erhebung und Verarbeitung von
Daten Jeder Zugriff auf die Internetseite der HINC-LANDTECHNIK und jeder Abruf einer auf dieser Website hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung oder zum Abschluss eines Vertrages oder über die Einstellungen Ihres Browsers tätigen.
20.2      Cookies
Um den Funktionsumfang des Internetangebotes der HINC-LANDTECHNIK zu erweitern und die Nutzung für Sie komfortabler zu gestalten, werden so genannte „Cookies“ verwendet. Mit Hilfe dieser „Cookies“ können bei dem Aufruf der Webseite von HINC-LANDTECHNIK Daten auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Sie haben die Möglichkeit, das Abspeichern von Cookies auf Ihrem Rechner durch entsprechende Einstellungen in Ihrem Browser zu verhindern. Hierdurch könnte allerdings der Funktionsumfang des Angebotes der HINC-LANDTECHNIK eingeschränkt werden.
20.3      Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
HINC-LANDTECHNIK erhebt und verwendet personenbezogene Daten von Ihnen, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme des Internetangebotes der HINC-LANDTECHNIK zu ermöglichen oder abzurechnen. Dazu gehören insbesondere Merkmale zu Ihrer Identifikation und Angaben zu Beginn und Ende sowie des Umfangs der Nutzung des Angebotes der HINC-LANDTECHNIK. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Internetangebotes der HINC-LANDTECHNIK dürfen bei Verwendung von Pseudonymen Nutzungsprofile erstellt werden. Sie haben das Recht, dieser Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Die Nutzungsprofile darf HINC-LANDTECHNIK nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführen. Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf HINC-LANDTECHNIK im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
20.4      Auskunfts- und Widerrufsrecht
Auf schriftliche Anfrage informiert HINC-LANDTECHNIK den BESTELLER über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Sie können jederzeit Ihre bei HINC-LANDTECHNIK erhobenen Daten sperren, berichtigen oder löschen lassen. Sie können jederzeit die HINC-LANDTECHNIK erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und Verwendung ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Anfrage und/oder Widerruf der Einwilligung sind an die im Impressum der Webseite angegebene Adresse zu richten.
20.5      Widerspruch Werbemails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. HINC-LANDTECHNIK behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
21. Schriftform
Zwischen dem BESTELLER und HINC-LANDTECHNIK bestehen keine Nebenabreden zu diesem Vertrag. Jede Vertragsänderung oder -ergänzung bedarf ausnahmslos der Schriftform, insbesondere auch die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.
22. Rechtswahl und Gerichtsstand
Soweit der BESTELLER als Unternehmer handelt, findet auf alle Verträge zwischen HINC-LANDTECHNIK und dem BESTELLER ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Soweit der BESTELLER als Unternehmer handelt ist der Gerichtsstand in D-59494 Soest.
23. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Regelungen dieser HINC-LANDTECHNIK-AGB unwirksam oder nichtig sein sollten so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. HINC-LANDTECHNIK und der BESTELLER verpflichten sich die unwirksamen oder nichtigen Regelungen durch solche wirksamen Regelungen zu ersetzen welche dem zulässigen wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Regelung am nächsten kommt.

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